Über mich.
Rena Münch
2018 | Heilpraktikerin (Gesundheitsamt, Gießen)
2015-2019 | Studium Osteopathie B.Sc. (Hochschule Fresenius, Idstein)
2019-2021 | Studium Osteopathie M.Sc. (Hochschule Fresenius, Idstein)
2021 | Mitglied Verband der Osteopathen Deutschland e.V. (VOD)
2021 | Gründung der Praxis für Osteopathie Rena Münch
Nicht den Kranken zu heilen ist die Pflicht des Maschinisten, sondern einen Teil des ganzen Systems so anzupassen, dass die Lebensflüsse fließen und die ausgetrockneten Felder bewässern können.
- ANDREW TAYLOR STILL
FAQ.
Die Osteopathie ist eine eigenständige, ganzheitliche Form der Medizin und ist für Menschen jeden Alters geeignet. Sie dient dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen und deren Ursachen. Die osteopathische Behandlung erfolgt ausschließlich mit den Händen. Der Mensch wird in seiner Gesamtheit betrachtet – zum einen in der Einheit von Körper, Geist und Seele und zum anderen in seiner körperlichen Einheit auf allen Ebenen. Der menschliche Körper besteht aus vielen unterschiedlichen Strukturen. Jede Struktur hat eine Funktion und zu jeder Funktion gehört eine Struktur. Somit bilden sie eine Einheit und können sich gegenseitig beeinflussen. Die unzähligen Strukturen eines Organismus hängen alle direkt oder indirekt in miteinander zusammen.
Der menschliche Körper benötigt sowohl in der Gesamtheit, als auch in einzelnen Körperteilen und Organsystemen, sowie deren Zusammenspiel ausreichend Beweglichkeit. Ist die Beweglichkeit eingeschränkt, entstehen aus Sicht der Osteopathie zunächst Gewebespannungen, die folglich für Funktionsstörungen und körperliche Beschwerden verantwortlich sein können. Zum optimalen Funktionieren bedarf es ein hohes Maß an Bewegungsfreiheit.
Osteopathen untersuchen deshalb immer den gesamten Menschen, statt sich auf einzelne Symtome oder Erkrankungen zu konzentrieren.
ist noch in Bearbeitung.
Eine osteopathische Behandlung dauert etwa 50 – 60 Minuten. Zu Beginn der Behandlung wird zunächst die Krankengeschichte in einem ausführlichen Anamnesegespräch erfragt. Dies dient zur Erfassung aller wesentlichen Informationen und Details, die zur Entstehung der vorliegenden Beschwerden ursächlich sein können. Anschließend erfolgt eine körperliche Untersuchung und eine individuelle Behandlung der festgestellten osteopathischen Dysfunktionen.
Bitte denken Sie daran, ein großes Handtuch zur Behandlung mitzubringen. Termine finden ausschließlich nach Vereinbarung statt. Die vereinbarte Zeit ist somit exklusiv für den jeweiligen Patienten reserviert. Wir bitten sie daher Termine pünktlich einzuhalten. Falls erforderlich müssen Termine spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, damit die für den Patienten vorgesehene Zeit noch anderweitig verplant werden kann. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine in Rechnung gestellt werden müssen.
Beachten Sie, dass bei uns die Abrechnung im Anschluss an die Behandlung mit EC-Kartenzahlung erfolgt. Sie erhalten einen Beleg über Ihre Zahlung, sowie kurz darauf eine Rechnung, wahlweise in Papierform oder E-Mail. Diese können Sie dann ggf. bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Heilkunde (Osteopathie) selbst.
Osteopathie kann beispielsweise eine Linderung bewirken bei:
- Beschwerden der Wirbelsäule
- Schulter- Nackenbeschwerden
- Spannungskopfschmerzen oder Migräne
- Kiefergelenksstörungen
- Schwindel
- Tinnitus
- Menstruationsbeschwerden
- Bauchschmerzen
- Verdauungsstörungen
- Reizdarmsyndrom
- Reizblase
- Beckenschmerzen
- Chronische Prostataentzündungen
- wiederkehrende Blasenentzündungen
- Gelenkschmerzen
- Beschwerden am Bewegungsapparat
- u. v. m.
Die Honorarabrechnung für privat Versicherte erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH).
Privatpatienten können in der Regel die erhaltene Honorar-Rechnung zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen.
Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der osteopathischen Leistungen, jedoch bezuschussen immer mehr Krankenkassen diese Leistungen. Oft wird von den gesetzlichen Kassen ein Rezept oder eine Empfehlung eines Arztes vorausgesetzt. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Kostenübernahmen und die jeweiligen Voraussetzungen.
Die zahlreichen Tarife der Krankenversicherungen unterscheiden sich beim Leistungsumfang erheblich. Daher empfiehlt es sich für alle Patienten die Erstattbarkeit selbst mit der Krankenkasse abzuklären – ggf. besteht die Möglichkeit zur Kostenübernahme bei einer privaten Zusatzversicherung.
Die Praxis liegt im Industriegebiet von Alten-Buseck im Gebäude von Kärcher. Fahren Sie am besten direkt um das Gebäude von Kärcher herum und parken direkt vor dem Eingang. Dort stehen Ihnen kostenfreie Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Folgen Sie ab der Hofeinfahrt den angebrachten Schildern mit den wegweisenden Abbildungen.
Der Zugang zum Praxisraum ist nicht barrierefrei. Bei Bedenken und Fragen diesbezüglich oder wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich gerne direkt an uns – so können wir gemeinsam schauen, ob und wie wir den Zugang zur Praxis für Sie sicher gestalten können.
Schauen Sie sich gerne vorab das kurze wegweisende Video an.